Veranstalter des „Test Test Contest“ ist die Stadt Ulm. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich die durch die Jury zugelassenen Teilnehmer.
Teilnehmer, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss vor, können Fördergelder auch nachträglich aberkannt oder bereits gezahlte Gelder zurückgefordert werden.
Durch die Teilnahme am „Test Test Contest“ erklärt sich der Teilnehmer mit allen enthaltenen Bestimmungen der Teilnahmebedingungen einverstanden.
Bewerbungen können bis zum 31.08.2022 eingereicht werden.
Bei der Einstellung von Projekten müssen ein Video-Link (Youtube) und 4 Fotos (.jpg, max. 2 MB) hochgeladen werden. Mit der Teilnahme werden die zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungsrechte der Videos und Bilder und Beschreibungen an die Stadt Ulm übertragen. Außerdem wird der Stadt Ulm das uneingeschränkte Recht eingeräumt, die zur Verfügung gestellten Bilder und Beschreibungen unter entsprechender Namensnennung des Teilnehmers/der Teilnehmenden zu vervielfältigen und zu veröffentlichen. Alle Projektvorstellungen werden vor der Veröffentlichung geprüft.
Die Stadt Ulm behält sich vor, Projekte im Falle unrichtiger Angaben oder aus sonstigem wichtigen Grund gegebenenfalls auszuschließen.
Über die Teilnahme entscheidet eine Jury der Stadt Ulm. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Im Falle einer Mehrfachbewerbung kann nur ein Projekt zur Teilnahme zugelassen werden. Nach Entscheidung durch die Jury werden alle Teilnehmenden schriftlich benachrichtigt. Die Personen/Vereine/Organisationen, die zur Teilnahme nominiert werden, melden sich bis zu dem in dieser Benachrichtigung genannten Termin zur Teilnahme an den Coachings sowie zur Teilnahme an den Live-Präsentationen im Stadthaus Ulm an. Die Anmeldung gilt als Bestätigung der Teilnahme. Sollte die Anmeldung zum Stichtag nicht erfolgen, wird die Nominierung an die Nächstplatzierten Teilnehmer weitergegeben.
Die Stadt Ulm behält sich das Recht vor, die Aktion aufgrund von unvorhergesehenen Umständen ohne Vorankündigung zu beenden. Dies gilt insbesondere, wenn die Aktion nicht planmäßig laufen kann, z. B. bei technischen Fehlern und/oder aus rechtlichen Gründen, welche die reguläre und ordnungsgemäße Durchführung der Aktion beeinflussen. Ein etwaiger Schadenersatzanspruch wird ausgeschlossen.
Verstößt ein eingereichtes Projekt, Video oder Bild gegen Rechte Dritter, stellt der Teilnehmer die Stadt Ulm insoweit von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der damit verbundenen Rechtsverteidigung frei. Der oder die Teilnehmende verpflichtet sich, nur Bilder und Texte einzustellen, an denen er die Rechte besitzt oder sicherzustellen, dass keine Verletzung von Rechten Dritter vorliegt. Ein Verstoß gegen Rechte Dritter liegt zum Beispiel vor, wenn Texte oder Bilder Dritter ohne deren Einwilligung verwendet werden. Weiterhin versichert der Teilnehmer, dass das hochgeladene Foto keine jugendgefährdende, sexuell anzügliche, pornographische, rassistische, gewaltverherrlichende und/oder ehrverletzende Darstellung zeigt. Die Stadt Ulm behält sich ausdrücklich vor, solche Art von Fotos ohne Ankündigung aus dem Wettbewerb zu entfernen.
Die Stadt Ulm kann ferner nicht für technische Störungen haftbar gemacht werden. Sie übernimmt ebenfalls keine Haftung für abgesendete, aber nicht zugegangene Anmeldeformulare.